OBS FINAL D

Stellungnahme zur verpflichtenden Beitragspflicht für nicht in Anspruch genommene Leistungen

  • ORF Beitrag

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben möchte ich auf eine grundlegende Problematik im Zusammenhang mit der
verpflichtenden Beitragspflicht gegenüber dem ORF/OBS hinweisen.
Anhand der im Folgenden geschilderten Argumente, erlaube ich mir Sie höflichst zu bitten, den
Beschluss über die Zahlungspflicht des ORF/OBS Beitrages zurückzunehmen. Zum einen deshalb, weil
die Nutzung des Angebots für mich unmöglich ist (ohne Fernseher und Radio) und ich auch keine
weitere Gegenleistung erhalte – zudem das Ganze auch dem Äquivalenzgebot widerspricht, da sogar
bei Internetkonsum keine Spielfilme, die im Ausland produziert wurden, abrufbar sind – und zum
anderen, weil diese zusätzlich im Widerspruch mit den persönlichen Rechten auf Entscheidungs- und
Meinungsfreiheit und damit nicht mit der UN-Charta, zu dessen Einhaltung sich Österreich
verpflichtet hat, übereinstimmen,
Die aktuelle Regelung schafft einen gefährlichen Präzedenzfall, da sie es einem einzelnen
Unternehmen ermöglicht, auf Basis staatlicher Entscheidung von sämtlichen Haushalten Gebühren
einzufordern – unabhängig davon, ob eine konkrete Dienstleistung in Anspruch genommen wird.
Dieses Modell könnte künftig folgenschwere Auswirkungen für die Marktwirtschaft haben. Denn
sobald dieses Geschehen auch andere Unternehmen dazu veranlassen würde, vergleichbare
Forderungen zu erheben, allein auf Grundlage ihrer Existenz, wäre es für die Mehrheit der
Bevölkerung nicht möglich, alle diese Abgaben zu finanzieren– sogar, wenn jedes Unternehmen nur
einen Bruchteil von dem, von Ihnen geforderten, Betrag verlangen würde. Und diese Forderungen
widersprechen außerdem dem marktwirtschaftlichen Prinzip der freiwilligen Gegenleistung.
Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen: Ein Skigebiet könnte analog Haushalte dazu auffordern,
eine Gebühr zu entrichten, nur weil theoretisch die Möglichkeit besteht, das Skigebiet zu nutzen. –
Würden beispielsweise manche Haushalte argumentieren, dass kein Interesse besteht, die
Seilbahnen (weiters nur „Lift“) zu benützen, käme die schriftliche Rückmeldung, dass jeder dennoch
zahlen müsse, nur aus dem Grund, weil theoretisch jedes Haushaltsmitglied die Möglichkeit hätte
den Skiresort zu besteigen, ohne den Lift zu nutzen, und dann mit den Skiern, einem Schlitten etc. die
Piste herunterfahren könne. – Nur weil ein Individuum Zugang zum Skigebiet hat, obwohl dieses
praktisch vielleicht nie Schi fahren gehen würde. Die bloße Existenz einer Dienstleistung rechtfertigt
keine pauschale Finanzierungspflicht.

Würde dieses Modell auf alle Unternehmen übertragen werden, ergäbe sich eine finanzielle
Überlastung der Bürger, selbst bei geringen Einzelbeträgen. Zugleich würde daraus ein System
resultieren, in dem alle für alles zahlen. Diese ideologische Richtung kommt den Werten nahe, die in
Zeiten des Kommunismus und/oder Marxismus ihre Gültigkeit hatten. Diese Richtung, wo alles jedem
gehört, wollen wir aber hoffentlich nicht einschlagen, oder?
Sollten wiederum einzelne Unternehmen – wie etwa der ORF – durch staatliche Entscheidung
privilegiert werden, stellt dies eine Diskriminierung anderer, gesetzlich tätiger Unternehmen dar und
widerspricht dem Grundsatz fairer wirtschaftlicher Wettbewerbsbedingungen.
Aus Sicht eines Haushalts/Unternehmers/einzelnen Bürgers, könnte behauptet werden, dass wenn
jenes Subjekt den Betrieb des Unternehmens ORF/OBS in Form von Pflichtgebühren „unterstützt“
und die Dienstleistungen des ORF aber nicht nutzt, es dieses lediglich finanziert. Diese(r) wird somit
zum Aktionär, da sich das Individuum ausschließlich an dessen Finanzierung beteiligt. Hier gilt es zu
betonen, dass ein Aktionär des ORF/OBS Gewinnanteile erhalten und die Möglichkeit haben solle,
gemeinsam mit anderen Aktionären an der Verwaltung und Leitung des ORF/OBS mitzuwirken. Da
jedoch ORF/OBS diesem weder jeglichen Gegenwert bietet, der Haushalt eine Gegenleistung in
Anspruch nimmt, Gewinnanteile seitens ORF/OBS erhält, noch kann der Bürger (mit Hauptwohnsitz
in Ö) in irgendeiner Form an der Verwaltung mitwirken, besteht kein relevanter Grund an der
Finanzierung des Betreibens von ORF/OBS zu partizipieren. – Und keineswegs durch verpflichtende
Gebühren, im Hinblick auf die Abneigung gegen die Nutzung seiner Dienste, geschweige denn, dass
dem Individuum die Entscheidungsfreiheit verweigert wurde, ob es den Betrieb von ORF/OBS
überhaupt mitfinanzieren möchte.
Denn unter solchen Bedingungen könnte im Grunde jedes Unternehmen von den Bürgern
Pflichtgebühren verlangen.
Was hier fehlt, ist die freie Entscheidung:
Der Staat wählt stattdessen unfreiwillige, obligatorische Zahlungen, unter Androhung von Sanktionen
(z. B. Geldstrafen oder Exekution).
Aus mir unerklärlichen Gründen ist in diesem Beschluss die Entscheidungsfreiheit, ob ich zahlen will,
weil ich die Dienste des ORF nutze oder weil ich die Möglichkeit an der Gewinnbeteiligung bzw.
Verwaltung des Unternehmens ORF/OBS habe. Ich bin überzeugt davon, dass jeder nachvollziehen
kann, dass keiner für ein Unternehmen, von dem man keinerlei Nutzen oder Vorteil hat, zahlen
wollen würde. Jeder entscheidet sich lieber für ein Unternehmen, von welchem er/sie einen

gewissen Vorteil hat. Hat er/sie diesen nicht, ist es eine mandatorische Zahlungsverordnung für
nichts. – Und das ist in einer demokratischen Gesellschaft unmoralisch und unzulässig.
Kurzgefasst: Sollte der Nutzen nicht in Form von Dienstleistungen bestehen, dann solle er zumindest
finanzieller Natur sein.
Nur für karitative Zwecke zahlt man, ohne selbst einen Nutzen daraus zu ziehen – aber das geschieht
freiwillig.
In Wahrheit finanziert jener, der kein Empfangsgerät besitzt und die Dienste auch nicht in Anspruch
nehmen will, die Nutzung derer, die es tatsächlich benutzen, mit – und das durch aufgezwungene
finanzielle Beisteuerung. Dieser Bürger/ Haushalt wird somit zum unfreiwilligen Mitunterstützer
jener Dienste, die durch jemanden anderen verwendet werden, was im Widerspruch mit den
moralischen Werten und dem Prinzip fairer Zahlungen für (Nicht-)Nutzung von Dienstleistungen
verstößt.
In Anbetracht der oben genannten Gründe, kommt folgende Frage auf: Was genau ist ORF/OBS
eigentlich, wenn es von mir eine Zahlung oder einen Beitrag verlangt – für nichts?
Solche, von Pression geprägten, Maßnahmen zur Einforderung von Zwangsgebühren tragen in die
demokratische Staatsform Elemente des totalitären Systems mit hinein und leugnen die Freiheiten
eines Individuums und das Recht auf den freien Willen, was wiederum im großen Wiederspruch zu
den Verordnungen der UN-Charta, zu dessen Einhaltung sich der Staat Österreich verpflichtet hat,
steht.
Ich vertraue darauf, dass Österreich weiterhin ein freies, demokratisches Land bleiben will.


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