Stellungnahme zur verpflichtenden Beitragspflicht für nicht in Anspruch genommene Leistungen – ORF Beitrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben möchte ich auf eine grundlegende Problematik im Zusammenhang mit der verpflichtenden Beitragspflicht gegenüber dem ORF/OBS hinweisen.
Die aktuelle Regelung schafft einen gefährlichen Präzedenzfall, da sie es einem einzelnen Unternehmen ermöglicht, auf Basis staatlicher Entscheidung von sämtlichen Haushalten Gebühren einzufordern – unabhängig davon, ob eine konkrete Dienstleistung in Anspruch genommen wird. Dieses Modell könnte im Extremfall auch andere Unternehmen dazu veranlassen, vergleichbare Forderungen zu erheben, allein auf Grundlage ihrer Existenz. Dies widerspricht dem marktwirtschaftlichen Prinzip der freiwilligen Gegenleistung.
Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen: Ein Skigebiet könnte analog Haushalte dazu auffordern, eine Gebühr zu entrichten, nur weil theoretisch die Möglichkeit besteht, das Skigebiet zu nutzen – selbst wenn dies gar nicht geschieht. Obwohl theoretisch jeder den Skiresort besteigen könnte, ohne den Lift zu nutzen und dann mit den Skiern, einem Schlitten etc. die Piste herunterfahren könnte, wäre es doch nicht fair, von jedem der theoretisch zum Skigebiet Zugang hat, aber praktisch nie hingehen wollen würde, eine Geldsumme einzufordern. Die bloße Existenz einer Dienstleistung rechtfertigt keine pauschale Finanzierungspflicht.
Würde dieses Modell auf alle Unternehmen übertragen werden, ergäbe sich eine finanzielle Überlastung der Bürger, selbst bei geringen Einzelbeträgen. Zugleich würde daraus ein System resultieren, in dem alle für alles zahlen. Diese ideologische Richtung kommt den Werten nahe, die in Zeiten des Kommunismus und/oder Marxismus ihre Gültigkeit hatten. Diese Richtung, wo alles jedem gehört, wollen wir aber hoffentlich nicht einschlagen, oder?
Wenn einzelne Unternehmen – wie etwa der ORF – durch staatliche Entscheidung privilegiert werden, stellt dies eine Diskriminierung anderer, gesetzlich tätiger Unternehmen dar und widerspricht dem Grundsatz fairer wirtschaftlicher Wettbewerbsbedingungen.
Aus Sicht eines Bürgers, eines Haushalts oder Unternehmens ergibt sich zudem ein Widerspruch: Wer Beiträge zahlt, ohne eine Leistung zu erhalten, ist wirtschaftlich betrachtet ein Anteilseigner – jedoch ohne Rechte auf Gewinnbeteiligung oder Mitbestimmung. Es fehlt jegliche Gegenleistung. Zudem besteht keine Möglichkeit, sich frei dafür oder dagegen zu entscheiden. Dies widerspricht dem Prinzip freier Marktwirtschaft und der individuellen Entscheidungsfreiheit. Anhand des geschilderten Sachverhaltes existiert kein wirklicher Grund, welcher relevant genug wäre, um diese verpflichtende Abgabe vorzuschreiben. Schließlich obliegt einem Individuum, welches Interesse hat, ein Anteilseigner zu werden, in der Regel die freie Wahl, wo und wie viel er mitfinanzieren will und bestimmt dementsprechend selber, wie sehr er/sie sich mit beteiligen will und kann. Auch dieses Recht entfällt in diesem Kontext.
Statt einer freiwilligen Unterstützung einer selbst gewählten Dienstleistung wird hier durch staatlichen Zwang unter Androhung von Sanktionen (z. B. Geldstrafen oder Exekution) eine Pflicht etabliert, die Elemente eines autoritären Systems aufweist. Diese Praxis steht im Widerspruch zur Satzung der OSN.
Ich vertraue darauf, dass Österreich ein demokratisches Land mit Recht auf individuelle Freiheit und Selbstbestimmung bleiben will.
Werter Gericht,
In Anbetracht der oben genannten Faktoren, ersuche Sie daher höflichst, sämtliche Regelungen aufzuheben, die mich zur Zahlung für Leistungen verpflichten, die ich nicht nutze, aus denen ich keinen Vorteil ziehe und für die mir die freie Wahl verwehrt bleibt und im Widerspruch u zu der Verfassung der OSN stehen.
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Wenn wir das Unternehmen ORF/OBS in Form von Gebühren bezahlen und seine Dienste nicht nutzen, sind wir de facto nur reine Anteilseigner, da wir an seiner Mitfinanzierung beteiligt sind. Daher sollten wir auch die Möglichkeit haben, am Gewinn sowie an der Unternehmensführung – abhängig von der Höhe unseres Anteils im Falle eines Zusammenschlusses einzelner Anteilseigner – teilzuhaben.
Da der Staat eine solche Möglichkeit nicht gewährt, gibt es keinen einzigen Grund, sich finanziell an der Führung eines solchen Unternehmens in Form von Zwangsgebühren zu beteiligen – insbesondere angesichts der bewussten Entscheidung, dessen Dienste nicht nutzen zu wollen.
Denn unter solchen Bedingungen könnte im Grunde jeder Unternehmer von den Bürgern Zahlungen verlangen.
Was hier fehlt, ist die freie Entscheidung:
Ob ich wirklich zahlen will, weil ich fernsehe oder Radio höre. Oder ob ich zahlen will, weil ich die Möglichkeit habe, am Gewinn sowie an der Verwaltung und Führung der Gesellschaft ORF/OBS mitzuwirken.
Ich bin überzeugt, dass jeder nachvollziehen kann, dass keiner für ein Unternehmen, von dem man keinerlei Nutzen oder Vorteil hat, zahlen wollen würde. Jeder entscheidet sich lieber für ein Unternehmen, von welchem er einen gewissen Vorteil hat. Sollte dieser Nutzen nicht in Form von Dienstleistungen bestehen, dann sollte er zumindest finanzieller Natur sein.
Nur für karitative Zwecke zahlt man, ohne selbst einen Nutzen daraus zu ziehen – aber das geschieht freiwillig.
Aus den oben genannten Gründen erlaube ich mir daher, wertes Gericht, Ihnen folgende Frage zu stellen:
Was genau ist ORF/OBS eigentlich, wenn es von mir eine Zahlung oder einen Beitrag verlangt – für nichts?
Ich bin der Auffassung, dass dieser Druck, mit dem Gebühren eingezogen werden, auch im Widerspruch zur Satzung der OSN steht, da er die individuelle Freiheit und die Möglichkeit zu freier Entscheidung untergräbt. Die Republik Österreich hat sich in ihrer Verfassung zur Einhaltung dieser Verfassung verpflichtet.
Tatsächlich läuft es aktuell so ab: Wer kein Empfangsgerät besitzt oder den Dienst nicht nutzen möchte, trägt durch erzwungene Zahlungen zur Finanzierung derer bei, die diesen Dienst tatsächlich nutzen.
Er wird dadurch zu einem unfreiwilligen Mitfinanzierer einer Dienstleistung, die von anderen in Anspruch genommen wird – was sowohl gegen die guten Sitten als auch gegen das Prinzip fairer Zahlungen für (Nicht-)Nutzung von Dienstleistungen verstößt.

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